Kursinhalte :
Dieser Kurs gilt sowohl als Nachweis für die erfolgte Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen entsprechend der Führerscheingesetz-DV 1997, §6. Sie können z.B. einen Erste-Hilfe-Auffrischungskurs im Ausmaß von 4 Stunden alle 2 Jahre, oder einen Erste-Hilfe-Auffrischungskurs im Ausmaß von 8 Stunden alle 4 Jahre im Sinne §40 AStV für betriebliche Ersthelfer absolvieren.
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Dieser Kurs gilt sowohl als Nachweis für die erfolgte Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen entsprechend der Führerscheingesetz-DV 1997, §6. Sie können z.B. einen Erste-Hilfe-Auffrischungskurs im Ausmaß von 4 Stunden alle 2 Jahre, oder einen Erste-Hilfe-Auffrischungskurs im Ausmaß von 8 Stunden alle 4 Jahre im Sinne §40 AStV für betriebliche Ersthelfer absolvieren.
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